Das geht an alle die Geld sparen oder sogar zurückbekommen möchten!
Das war natürlich etwas übertrieben, aber es ist besser auf Nummer sicher zu gehen und die im Miet- oder Kaufvertrag angegebene Quadratmeterzahl nachzumessen.Fakten:
- Es gibt unterschiedliche Methoden die Wohnfläche zu berechnen, allerdings empfehlen wir die Berechnung nach der Wohnflächenverordnung. Im Streitfall orientieren sich die Gerichte an dieser Verordnung.
- Wohnfläche = ALLE RÄUME in einer Wohnung. Für Balkon, Terrasse oder Kellerabteil gilt eine gesonderte Berechnung
Erklärung:
Die Wohnflächenverordnung, welche am 01. Januar 2004 in Kraft getreten ist, bewertet nur den Teil der Grundfläche als Wohnraum, der zum Wohnen genutzt werden kann. Das heißt auch, dass Räume mit Dachschrägen nur teilweise bewertet werden, ebenso Balkone oder Terrassen. Das Endergebnis ist ein relativ geringes Flächenergebnis, welches jedoch Vorteile für Mieter haben kann. Die Grundflächen bestimmen sich folgendermaßen: lichte Maße zwischen den Bauteilen von der Vorderkante der Wandbekleidung.Bessere Übersicht:
Raum | WoFlV |
Arbeitszimmer außerhalb der Wohnung | Keine Wohnfläche |
Bad | Wohnfläche |
Balkone, Loggien und Terassen | 25% bis max. 50 % Wohnfläche |
Dachboden | Keine Wohnfläche |
Esszimmer | Wohnfläche |
Flur | Wohnfläche |
Hauswirtschaftsraum, Abstellraum innerhalb der Wohnung | Wohnfläche |
Keller | Keine Wohnfläche |
Kinderzimmer | Wohnfläche |
Treppe | Bis zu 3 Stufen Wohnfläche, danach muss die Fläche abgezogen werden |
Vorratsraum außerhalb der Wohnung | Keine Wohnfläche |
Wohnzimmer | Wohnfläche |
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