Wenn der Vermieter die Wohnung für sich, Angehörige des Haushalts oder Familienangehörige nutzen möchte, kann auf Eigenbedarf gekündigt werden.
Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag des Monats beim Mieter eingehen, damit diese zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig ist – Kündigungsfristen verlängern sich nach 5 sowie nach 8 Jahren um jeweils 3 Monate
Kündigung kann erfolgen durch:
Konkrete Benennung – angeben für wen er die Wohnung benötigt
Nachvollziehbare Gründe
Begründung des Termins – begründen warum genau zu dem Termin gekündigt wird
Weitere Informationen zu dem Thema? Hier -> https://www.mietrecht.com/mietvertrag/.